RWA Montage und Wartung

Die Wartung von Brandschutzeinrichtungen ist als eine wesentliche Sorgfaltspflicht des Bauherrn oder des Betreibers in unterschiedlichen »» Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Bestimmungen vorgeschrieben.

Die Wartung umfasst die Pflege und Überprüfung aller Komponenten einer RWA, also der Grundgeräte wie Lichtkuppeln, Dunkelklappen, Jalousien, Doppelklappen, Lichtbandklappen oder Fensterflügel, der Öffnungsmechanismen und Steuerleitungen sowie der Bedien- und Auslösegeräte.
Den genauen Umfang der Arbeiten kann die mit der Wartung beauftragte Fachfirma der jeweiligen Wartungsanleitung des Herstellers bzw. des Errichters entnehmen. Meist sind alle erforderlichen Tätigkeiten und Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der RWA in umfassenden Checklisten zusammengefasst.
Sämtliche Ergebnisse und Maßnahmen in ein Kontrollbuch einzutragen. Dessen Führung wird sowohl in der
DIN 18 232-2 als auch von VdS Schadenverhütung gefordert, in vielen Fällen zudem von der Bauaufsicht.
Der Betreiber kann so jederzeit dokumentieren, dass er seiner Verpflichtung, die RWA- Anlage einsatz- und betriebsbereit zu halten, nachgekommen ist.
Dieses Kontrollbuch erhält der Betreiber von den Wartungsfirmen nach Abschluss eines Wartungsvertrages.

Für Arbeiten, bei denen die Sicherheit der baulichen Anlagen von der besonderen Sachkenntnis des ausführenden Unternehmens abhängt, wie es bei RWA der Fall ist, muss der Wartungsunternehmer auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörden seine Eignung nachweisen. Dies gilt neben der Wartung auch für die Instandsetzung einer RWA.

Diese Arbeiten sollten deshalb z. B. nur solchen Unternehmen anvertraut werden, die

  • über das erforderliche Know-how, über geschultes Fachpersonal und die zur Ausführung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen Werkzeuge verfügen,
  • die in den Prüfzeugnissen gelisteten Originalaustausch- und Zubehörteile verwenden